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03.01.2021 10:07 - Achim Zwick
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Gesetzliches Verbot der Nutzung von Sportplätzen / Fußballplätzen

Nachdem immer wieder die Frage an uns herangetragen wird, ob man sich im Familienkreis auf den Sportanlagen bzw. Sportplätzen bewegen dürfte, wurden die gesetzlichen Bestimmungen dazu herausgesucht. Nach der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist aktuell nur Individualsport möglich. Sportanlagen, Süortplätze, Sporthallen etc. sind gesperrt. Dies kann nachlesen werden auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter:

Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)